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AGB

(Fassung vom 01.05.2015)

Allgemeine Geschäftsbedingungen


SOLVEDBY, in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen IT-Dienstleister genannt, bietet privaten und gewerblichen Kunden verschiedene Dienstleistungen in den ausgeschriebenen IT-Bereichen Linux, Netzwerke und Datenbanken an. Andere anschließende Themengebiete können ebenfalls Gegenstand von Dienstleistungsverträgen werden, wenn dies vom Kunden gewünscht wird und vom IT-Dienstleister als Leistung angeboten und dargestellt werden kann.

Für Kundenfirmen, private Kunden und Vertragspartner wird im Folgenden allgemein der Ausdruck Kunde verwendet.

SOLVEDBY wird aktuell geführt als Kleinstunternehmen nach §19 UstG und ist nicht im Handelsregister aufgeführt. 
 

Geltung


Diese AGB gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Privatleuten, Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen Leistungen.

Alle Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen oder Garantien von SOLVEDBY im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 
 

Preise

Die Preise für Netzwerkhardware und/oder Software verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird auf den Rechnungen separat mit ausgewiesen.

Die IT-Dienstleistungen mit den festgeschriebenen Stundensätzen verstehen sich dagegen exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Auf Wunsch des Kunden kann die Mehrwertsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden.
 

 

Vor-Ort-Service:

 

Verrechnungssätze

 

Server Administration

 

 84 €/Std.

 

PC, Laptop, Smartphone, Tablet-PC, Peripheriegeräte

 

 70 €/Std.

Netzwerktechnik / Verkabelung / Schrankaufbau

 

 50 €/Std.
 

Sonstige IT-Dienstleistungen

 

 50 €/Std.
   
 

Anfahrtskosten bis 5 km

 

 inklusive
 

Anfahrtskosten ab 5 km

 

 0,50 €/Std.
   
 

Remote Support (Teamviewer Fernwartung) / Telefon-Support:

 

 

 

Server Administration

 

 84 €/Std.
 

PC, Laptop

 

 70 €/Std.

 

Vorort-Termine beim Kunden

 

Vorort-Termine für angebotene IT-Dienstleistungen beim Kunden werden mit beiderseitiger Zustimmung zeitlich geplant und durchgeführt. 
Der erste Vorort-Termin bei potenziellen Neukunden ist kostenlos, wenn die Entfernung, vom Büro des IT-Dienstleisters zur Geschäftsstelle bzw. dem Privathaushalt des Kunden und damit dem Einsatzort nicht mehr als 5 km beträgt. Diese Entfernung in Kilometern wird vom IT-Dienstleister ermittelt und ist als verbindlich anzunehmen. Für eventuelle geographisch weitere Entfernungen oberhalb der 5 km Grenze wird dem Kunden die übliche Kilometerpauschale von 0,50 EUR (ausgeschrieben: dreißig Cent) für jeden weiteren Kilometer an Entfernung ab 30 km als Fahrtgeld dem Kunden vom IT-Dienstleister in Rechnung gestellt.

Beim Kunden wird in diesem ersten Vorort-Termin, der zeitlich auf maximal 1 Stunde exklusive der Anfahrt angesetzt wird, mit dem Kunden und den zuständigen Personen zusammen erörtert, inwiefern IT-Dienstleistungen, Beratung oder neue Produkte für die Unternehmensproduktivität nötig und hinreichend realistisch erscheinen. Zahlen werden vom Kunden selbst geliefert, analysiert und die Bedürfnisse des Kunden geklärt. Der IT-Dienstleister nimmt alle Informationen auf und verschafft sich somit einen ersten Überblick über die Anforderungen an spezielle IT-Systeme beim Kunden. Der IT-Dienstleister wird dem Kunden innerhalb einer gesetzten und ausgehandelten Frist eine Lösung für die zusammen erörterten IT-Probleme erstellen und dem Kunden diese Lösung auf elektronischem Wege per Mail mittels eines Berichts im pdf-Format übermitteln und dem Kunden ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Sollte es zu einem Abschluss kommen, kann der Kunde einen fest ausgeschriebenen IT-Dienstleistungsvertrag mit geringeren Stundensätzen und einer niedrigeren Pauschale für Anfahrten zum Kunden unterschreiben.

Weitere Vorort-Termine werden nach den in diesen AGB festgesetzten Stundensätzen dem Kunden in Rechnung gestellt. Wenn kein IT-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde, kommt hinzu eine berechnete Kilometerpauschale von 0,30 EUR (ausgeschrieben: dreißig Cent) für Einsätze beim Kunden mit einer weiteren Entfernung als 15 km vom Büro des IT-Dienstleisters aus. 
 

IT-Dienstleistungs-Vertrag


Der IT-Dienstleistungs-Vertrag kann ausschließlich mit gewerblichen Kunden abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss gelten die reduzierten Stundensätze und eine verringerte Kilometerpauschale für die Anfahrt. Zusätzlich zu diesen Stundensätzen und der Kilometerpauschale berechnet der IT-Dienstleister dem Kunden eine monatliche Pauschale von 25 EUR (ausgeschrieben: fünfundzwanzig EURO). Darin enthalten sind u.a. Telefonkosten, Postverkehr oder sonstige Kosten wie die Nutzung von Fernwartungs-Software und Remote Monitoring Software.
 

Vertragslaufzeiten / Kündigungsfristen


Der IT-Dienstleistungsvertrag mit gewerblichen Kunden läuft ab dem Datum des Vertragsbeginns für eine Zeit von 3 Monaten. Nach diesen 3 Monaten verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 3 Monate, falls nicht innerhalb der gültigen Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende der 3 Monate schriftlich gekündigt wird. 

Vertragsarten

Stundenverträge

Serviceverträge

Projektverträge

Rahmenverträge
 

Zahlung und Verrechnung


Rechnungen an den Kunden werden mittels EDV vom IT-Dienstleister erstellt und sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen vom Kunden zu bezahlen. Bei Überschreitung dieses Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnet der IT-Dienstleister Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem gültigen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen SOLVEDBY die Rechte aus § 321 BGB zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. 
 

Leistungsumfang der IT-Dienstleistungen


Der Leistungsumfang ergibt sich aus den im Vertrag beschriebenen Leistung, die einzeln aufgeführt und nach den Gesprächen mit dem Kunden definiert werden. Alternativ ist bei größeren Projekten ein ausgearbeitetes und abgestimmtes Lasten- (Auftraggeber) und Pflichtenheft (Auftragnehmer) bindend.
 

Software

 

Der IT-Dienstleister wird den Kunden in allen Fragen rund um das Thema Netzwerksoftware und dem Einsatz von Windows-Betriebsystemen und Datenbanken unterstützend beraten und im Rahmen eines Full-Service-Angebots anbieten, diese Software zu beschaffen, zu installieren und zu administrieren sowie Support zu leisten. Diese individuellen IT-Dienstleistungen für den Bereich Software werden mit dem Kunden abgesprochen, vertraglich festgehalten und zu festgesetzten Stundensätzen dem Kunden in Rechnung gestellt.

Der IT-Dienstleister arbeitet insbesondere mit Softwareherstellern zusammen, die im Bereich Linux, Netzwerkmanagement und Datenbanken Produkte erstellen, die der IT-Dienstleister vermittelt und nebenbei die o.g. individuellen Dienstleistungen anbietet. Andere Hersteller und Produkte umfassen auf speziellen Wunsch des Kundens ebenfalls das Angebot des IT-Dienstleisters. Deren Beratung, Installation und der Support werden in schriftlicher Form zusätzlich festgehalten.

Genutzt werden zum Großteil Open-Soruce-Software-Produkte. Bei Kauf von Software-Produkten beim IT-Dienstleister ist die jeweils gültige und offizielle Preisliste des IT-Dienstleisters gültig. Dazu gelten die Lizenz- und Supportbedingungen des Softwareherstellers. 
 

Hardware


Der IT-Dienstleisters wird den Kunden in allen Fragen rund um das Thema Netzwerk-Hardware auf Anfrage unterstützend beraten. Den Kauf anderer Hardware (Server, Desktop, Drucker etc.) nimmt der Kunde unabhängig eigenständig vor und ist nicht in der Beratung mitinbegriffen und muss auf eventuellen Wunsch des Kunden vertraglich einzeln besprochen und festgelegt werden.


Der IT-Dienstleister steht in Partnerschaft mit speziellen Herstellern von Netzwerkherstellern. Ihm kann nach durchgeführter Prüfung der Auftrag zum Kauf von Netzwerkhardware erteilt werden. Dazu gehören zum Beispiel Router, Hubs, Switches oder auch einfache Hardware wie Netzwerkkarten oder Kabel. Sollte ein Kauf über den IT-Dienstleister beim Netzwerkhardwarehersteller bzw. dessen Distributor angefordert werden, gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste, die der IT-Dienstleister dem Kunden vorlegt. Die Anforderung für Netzwerkkomponenten wird schriftlich festgesetzt und der IT-Dienstleister verpflichtet sich damit, die gewünschte Netzwerkhardware in der mit dem Kunden abgesprochenen Frist zu beschaffen. Der Kunde verpflichtet sich mit dieser schriftlichen Anforderung für den Kauf der beschriebenen Netzwerkhardware. Für jegliche Mängel oder Verzugslieferungen gelten die AGB des Netzwerkhardwareherstellers, der IT-Dienstleister ist hierfür nicht haftbar zu machen.

Einbau oder Konfiguration der besorgten Netzwerkhardware ist standardmäßig nicht in der Anforderung des Kunden enthalten, kann aber durch einen schriftlichen Zusatz vereinbart werden. Hierbei gelten die ebenfalls in diesen AGB festgehaltenen Regeln und Stundensätze für die hardwareseitige Integration und Konfiguration von Netzwerkhardware.

Die Beratung des IT-Dienstleisters für den Kunden in Hardwarefragen wird nach den stündlichen Standardsätzen berechnet. Für die Installation und Konfiguration gelten die ebenfalls in diesen AGB festgehaltenen Stundensätze für Tätigkeiten des IT-Dienstleisters wie IT-Installationen, Konfigurationen und Support. 
 

Schadenersatz und Haftung


Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der IT-Dienstleister nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
 

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht


Gerichtsstand ist bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten Berlin.


Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem IT-Dienstleister und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

Schlussbestimmung


Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.


Die AGB gelten für alle Verträge mit dem Tag der Veröffentlichung. Die Zahlungsbedingungen gelten für alle Nutzer, welche entsprechende kostenpflichtige Dienstleistungen von SOLVEDBY in Anspruch genommen haben.

Diese AGB von SOLVEDBY treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen die bisherige Fassung der AGB vollständig.

 

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Support

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